Allgemein
- Nur reines kaltes oder lauwarmes Wasser verwenden
- Nur weiche, nicht abrasive und nicht kratzende Tücher, Lappen oder Industriewatte verwenden
- Starkes Reiben ist zu unterlassen
- Nach dem Reinigungsvorgang sollte mit klarem Wasser nachgespült werden
- Die Reinigung sollte nicht bei direkter Sonneneinstrahlung erfolgen
- Wichtig: Die zu reinigenden Flächen sind so mild wie möglich zu reinigen und abschließend ausgiebig mit Wasser zu spülen, da durch Reste von Salzen, Säuren, oder Alkalien Korrosionen ausgelöst werden können
- Reiben kann zum Mattwerden der Beschichtung führen
- Bei der Verwendung von Hochdruckreinigern ist, in Bezug auf den Oberflächenschutz Vorsicht geboten
- Pulverbeschichtete Teile sollten ausschließlich trocken gelagert werden
Reinigungsmittel
- Geringer Zusatz von neutralen oder schwach alkalischen Waschmitteln ist möglich
- Es eignen sich auch haushaltsübliche ph-neutrale Reinigungsmittel
- Niemals lösungsmittelhaltige Erzeugnisse verwenden
- Auf keinen Fall scheuernde oder kratzende Reinigungsmittel verwenden
- Keine sauren oder stark alkalischen Reinigungs- und Netzmittel verwenden
- Keine organischen Lösemittel, die Ester, Ketone (wie z. B. Azeton), Alkohole, Aromaten, Glykoläther, Benzine, Verdünner (z. B. Nitroverdünner), Fleckenwasser sowie Chlorkohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe oder dergleichen enthalten, verwenden
- Um Verschmutzung wie Fette, Öle, Ruß oder Klebereste auf pulverbeschichteten Oberflächen zu entfernen, dürfen aromatisches Testbenzin oder Isopropylalkohol (IPA) angewandt werden
- Wenn die Wirkung des vorgesehenen Reinigungsmittels nicht bekannt ist, muss eine Vorprüfung an Nicht-Sichtflächen durchgeführt werden
- Wichtig sind die umgehende Entfernung eines Reinigungsmittels, sowie keine langen Einwirkzeiten
- Bei der Verwendung von Essigsäure, Oxalsäure, Phosphorsäure sind die Konzentrationen von mehr als 0,5 Prozent nicht zulässig. Andere Säuren, wie Salzsäure, Schwefelsäure etc., sind in jeder Konzentration ungeeignet
- Wenn nötig, den Reinigungsvorgang nach 24 Stunden wiederholen
Diese Empfehlung entspricht dem heutigen allgemeinen Erfahrungsstand und führt zu keiner Rechtsverbindlichkeit. Im Zweifelsfall und in Spezialfällen ist ein Vorversuch erforderlich.